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Diagnostik - was ist sinnvoll und erforderlich in der Notfallsituation

Sind alle Kriterien für einen rein embolischen Gefäßverschluß (keine Beinbeschwerden im Sinne einer Schaufensterkrankheit -Claudicatio- in der Vorgeschichte, an der anderen Gliedmaße Pulse vorhanden, eindeutige Emboliequelle, Embolievorgeschichte, Herzstolpern, Rhythmusstörungen,Arrhythmie), kann bei mehr zentral gelegenen embolischen Verschlüssen auf eine weitergehende Diagnostik verzichtet und der Patient unmittelbar einer operativen Therapie zugeführt werden. Ist jedoch ein sicherer klinischer Ausschluß einer arteriellen Thrombose nicht möglich, wird eine Voruntersuchung mit Apparaten erforderlich. Eine solche Untersuchung ist auch bei tiefer gelegenen embolischen Verschlüssen ratsam, da sich u. U. Alternativen zur chirurgischen
Blutgerinnselentfernung -Embolektomie- ergeben.

Auch bei scheinbar eindeutigem zentralem embolischem Verschluß ist eine apparative Diagnostik immer ratsam, da trotz eindeutiger Konstellation klinische Fehldiagnosen auftreten können. Führendes diagnostisches Verfahren ist zur Zeit vielfach noch die Gefäßdarstellung mit Kontrastmittel, welches über eine Arterie gegeben wird (Angiographie oder Arteriographie). Bildgebende Ultraschallverfahren, vor allem mit Farbdarstellung des Blutflusses (Duplexsonographie), Computertomographie und zunehmend häufiger die Kernspintomographie kommen ergänzend in Betracht (Nachweis von Gefässwandeinrissen (Dissektionen) und Gefaessaussackungen (Aneurysmen).

 

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Stand: 05. Februar 2000