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Diagnostik - was ist sinnvoll und erforderlich
in der Notfallsituation
Sind alle Kriterien für einen rein embolischen Gefäßverschluß (keine Beinbeschwerden
im Sinne einer Schaufensterkrankheit -Claudicatio- in der Vorgeschichte, an der anderen
Gliedmaße Pulse vorhanden, eindeutige Emboliequelle, Embolievorgeschichte, Herzstolpern,
Rhythmusstörungen,Arrhythmie), kann bei mehr zentral gelegenen embolischen Verschlüssen
auf eine weitergehende Diagnostik verzichtet und der Patient unmittelbar einer operativen
Therapie zugeführt werden. Ist jedoch ein sicherer klinischer Ausschluß einer
arteriellen Thrombose nicht möglich, wird eine Voruntersuchung mit Apparaten
erforderlich. Eine solche Untersuchung ist auch bei tiefer gelegenen embolischen
Verschlüssen ratsam, da sich u. U. Alternativen zur chirurgischen
Blutgerinnselentfernung -Embolektomie- ergeben.
Auch bei scheinbar eindeutigem zentralem embolischem Verschluß ist eine apparative
Diagnostik immer ratsam, da trotz eindeutiger Konstellation klinische Fehldiagnosen
auftreten können. Führendes diagnostisches Verfahren ist zur Zeit vielfach noch die
Gefäßdarstellung mit Kontrastmittel, welches über eine Arterie gegeben wird
(Angiographie oder Arteriographie). Bildgebende Ultraschallverfahren, vor allem mit
Farbdarstellung des Blutflusses (Duplexsonographie), Computertomographie und zunehmend
häufiger die Kernspintomographie kommen ergänzend in Betracht (Nachweis von
Gefässwandeinrissen (Dissektionen) und Gefaessaussackungen (Aneurysmen).
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