|


| |
|
Katheterbehandlung durch
Ballonaufweitung (PTA)
Die Aufweitung von Arterieneinengungen und Wiedereröffnung von Gefäßverschlüssen mit
Kathetern in örtlicher Betäubung wird immer häufiger zur Behandlung eingesetzt.
Je nach Verschlußlokalisation wird oberhalb oder unterhalb des Verschlusses, bei
hochsitzenden Beckenarterien und Arterienverschlüssen im Bereich des Oberschenkels auch
die Arterie der Gegenseite(Cross-over-Technik) punktiert und die Gefästenose oder der
Gefäßverschluß mit einer weichen Sonde, einem Führungsdraht durchbohrt. Anschließend
wird über den liegenden Draht ein Katheter eingeführt, der am vorderen Ende einen
aufblasbaren Ballon von vorwählbarer Länge aufweist. Der Ballon wird in den Verschluß-
oder Stenosebereich eingebracht und dort mit verdünntem Kontrastmittel gefüllt, um das
arteriosklerotische oder thrombotische Material in die Gefäßwand zu pressen. Dabei
werden 2 verschiedene Wirkmechanismen diskutiert, einerseits lediglich ein Flachpressen
des Materials, andererseits ein Erweitern der Gefäwand selbst. Gelegentlich kommt es auch
zum Abreißen von Material mit Embolisation. Nahezu alle Gefäßregionen sind einer
derartigen Behandlung zugänglich. Mit besonders dünnen Kathetern können auch
Behandlungen im Bereich der Unterschenkelarterien erfolgreich vorgenommen werden. Die
Gefahr der Embolisierung von Verschlußmaterial durch das derzeit vorhandene
Kathetermaterial setzt dem Verfahren an hirnversorgenden Arterien jedoch Grenzen. Bei
längeren thrombotischen Verschluprozessen kann die Katheterdilatation mit einer
gerinnselauflösenden Behandlung kombiniert werden. Je nach Verschlußlänge wird dann die
Behandlungsdauer mehr oder weniger umfangreich werden. Als wesentliche Indikationen haben
sich bisher folgende Größen herauskristallisiert:
- Relativ kurze Anamnesedauer (ein halbes bis zu einem Jahr)
- Kurzstreckige Einengungen (Stenosen) und Verschlüsse (bis allenfalls 15 cm).
Besonders günstig sind einzelne höchstgradige Einengungen und Verschlüsse im Bereich
der Oberschenkel- und Beckenarterien bei gleichzeitig schweren Beschwerden, d. h. Stadium
III und IV nach Fontaine oder Stadium Ilb, welches auf ein Gehtraining nicht oder nur
unzureichend anspricht. Patienten mit einer gut kompensierten arteriellen
Verschlußkrankheit sollten wegen der möglichen Komplikationen durch die
Katheterbehandlung selbst nur in ausgewählten Fällen einer Behandlung zugeführt werden.
Kommt es jedoch im Laufe der Jahre zu einem erneuten Verschluß, dann wird die Prognose
für ein erneutes Dilatationsverfahren ungünstiger, da dann ein Kombinationsverschluß
besteht. In ungünstigsten Fällen kann durch mehrfache Dilatationsbehandlung und
mehrfache Embolien in die Peripherie ein anfänglich von der Prognose her günstiges
Krankheitsbild derartig verschlechtert werden, daß eine erneute Dilatationsbehandlung
oder auch operative Korrektur nicht mehr möglich wird.
Die Nachsorge umfaßt neben einer Gerinnungshemmung oder der Gabe von
Thrombozytenfunktionshemmern nach Dilatation für mindestens 1 Jahr auch eine
regelmäßige Nachkontrolle des Ergebnisses und Kontrollen in Form von Belastungstests und
vorhergehender und nach Ergometrie durchzuführender dopplersonographischer
Druckbestimmung zumindest an den Knöchelarterien.
Mit der Duplexsonographie kann die Indikation zur Katheterbehandlung exakter gestellt
werden, da Verschlußmaterial oder Stenosequalität eindeutig zu beurteilen sind. Finden
sich in der Duplexsonographie Anhaltspunkte, daß das Verschlußmaterial bereits kalkhart
ist, so wird einem Katheterverfahren weniger Erfolg beschieden sein. Andererseits können
frühzeitig erneute Veränderungen gefunden und in ihrer Progression verfolgt werden, um
den günstigsten Zeitpunkt für eine Behandlung festlegen zu können. In Verbindung mit
gefäßchirurgischen und medikamentösen Verfahren ist die Dilatation als eine wesentliche
Ergänzung der therapeutischen Möglichkeiten in Gefäßzentren anzusehen. |
|