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Katheterbehandlung durch Ballonaufweitung (PTA)

Die Aufweitung von Arterieneinengungen und Wiedereröffnung von Gefäßverschlüssen mit Kathetern in örtlicher Betäubung wird immer häufiger zur Behandlung eingesetzt.

Je nach Verschlußlokalisation wird oberhalb oder unterhalb des Verschlusses, bei hochsitzenden Beckenarterien und Arterienverschlüssen im Bereich des Oberschenkels auch die Arterie der Gegenseite(Cross-over-Technik) punktiert und die Gefästenose oder der Gefäßverschluß mit einer weichen Sonde, einem Führungsdraht durchbohrt. Anschließend wird über den liegenden Draht ein Katheter eingeführt, der am vorderen Ende einen aufblasbaren Ballon von vorwählbarer Länge aufweist. Der Ballon wird in den Verschluß- oder Stenosebereich eingebracht und dort mit verdünntem Kontrastmittel gefüllt, um das arteriosklerotische oder thrombotische Material in die Gefäßwand zu pressen. Dabei werden 2 verschiedene Wirkmechanismen diskutiert, einerseits lediglich ein Flachpressen des Materials, andererseits ein Erweitern der Gefäwand selbst. Gelegentlich kommt es auch zum Abreißen von Material mit Embolisation. Nahezu alle Gefäßregionen sind einer derartigen Behandlung zugänglich. Mit besonders dünnen Kathetern können auch Behandlungen im Bereich der Unterschenkelarterien erfolgreich vorgenommen werden. Die Gefahr der Embolisierung von Verschlußmaterial durch das derzeit vorhandene Kathetermaterial setzt dem Verfahren an hirnversorgenden Arterien jedoch Grenzen. Bei längeren thrombotischen Verschluprozessen kann die Katheterdilatation mit einer gerinnselauflösenden Behandlung kombiniert werden. Je nach Verschlußlänge wird dann die Behandlungsdauer mehr oder weniger umfangreich werden. Als wesentliche Indikationen haben sich bisher folgende Größen herauskristallisiert:

- Relativ kurze Anamnesedauer (ein halbes bis zu einem Jahr)

- Kurzstreckige Einengungen (Stenosen) und Verschlüsse (bis allenfalls 15 cm).

Besonders günstig sind einzelne höchstgradige Einengungen und Verschlüsse im Bereich der Oberschenkel- und Beckenarterien bei gleichzeitig schweren Beschwerden, d. h. Stadium III und IV nach Fontaine oder Stadium Ilb, welches auf ein Gehtraining nicht oder nur unzureichend anspricht. Patienten mit einer gut kompensierten arteriellen Verschlußkrankheit sollten wegen der möglichen Komplikationen durch die Katheterbehandlung selbst nur in ausgewählten Fällen einer Behandlung zugeführt werden. Kommt es jedoch im Laufe der Jahre zu einem erneuten Verschluß, dann wird die Prognose für ein erneutes Dilatationsverfahren ungünstiger, da dann ein Kombinationsverschluß besteht. In ungünstigsten Fällen kann durch mehrfache Dilatationsbehandlung und mehrfache Embolien in die Peripherie ein anfänglich von der Prognose her günstiges Krankheitsbild derartig verschlechtert werden, daß eine erneute Dilatationsbehandlung oder auch operative Korrektur nicht mehr möglich wird.

Die Nachsorge umfaßt neben einer Gerinnungshemmung oder der Gabe von Thrombozytenfunktionshemmern nach Dilatation für mindestens 1 Jahr auch eine regelmäßige Nachkontrolle des Ergebnisses und Kontrollen in Form von Belastungstests und vorhergehender und nach Ergometrie durchzuführender dopplersonographischer Druckbestimmung zumindest an den Knöchelarterien.

Mit der Duplexsonographie kann die Indikation zur Katheterbehandlung exakter gestellt werden, da Verschlußmaterial oder Stenosequalität eindeutig zu beurteilen sind. Finden sich in der Duplexsonographie Anhaltspunkte, daß das Verschlußmaterial bereits kalkhart ist, so wird einem Katheterverfahren weniger Erfolg beschieden sein. Andererseits können frühzeitig erneute Veränderungen gefunden und in ihrer Progression verfolgt werden, um den günstigsten Zeitpunkt für eine Behandlung festlegen zu können. In Verbindung mit gefäßchirurgischen und medikamentösen Verfahren ist die Dilatation als eine wesentliche Ergänzung der therapeutischen Möglichkeiten in Gefäßzentren anzusehen.
 

 

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Stand: 08. Juni 2000