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Gerinnungshemmer

 

Behandlung der Venenthrombose

Die Devise gilt auch hier: je früher erkannt, desto besser behandelt -denn dann stehen alle Behandlungsoptionen offen. Die Thrombose ist eine Notfalldiagnose und braucht eine sofortige Abklärung und Behandlungbeginn ohne Verzögerung. Sind die erstenTage ohne Behandlung verstrichen, können die Behandlungsverfahren mit Wiedereröffnung des durch Blutgerinnsel verlegten Gefaessabschnittes wie Operation (Thrombektomie) oder Auflösung des Thrombus mit Medikamenten (Fibrinolyse oder Thrombolyse) nicht mehr eingesetzt werden. Dann bleibt nur die Behandlung mit Kompressionsverbänden bzw. Kompressionsstrümpfen und die Gabe von   Medikamenten, welche die Blutgerinnung beeinflussen - Heparin und Koumarine - um ein weiteres Wachstum der Thrombose und die Entwicklung von akuten Komplikationen wie z.B. eine Lungenembolie zu verhindern.

 

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Stand: 24. Januar 2000